Update zur neuen ICAO Karte 2021: TMZ Memmingen erweitert, Kennzeichnung von IFR-Endanflugbereichen

Wie jedes Jahr gibt es mit Erscheinen der neuen ICAO Karte für 2021 zahlreiche Änderungen. Eine dieser Änderungen betrifft die Luftraumstruktur im Bereich Memmingen (EDJA). Diese trat am 25. März 2021 in Kraft.
In der Kartendarstellung erscheint nun bei bestimmten Flüghäfen die Kennzeichnung der IFR Endanflugbereiche.


Was ändert sich an der TMZ Memmingen?
Die TMZ um den Flughafen Memmingen wird nördlich und südlich der bisherigen TMZ um je zwei weitere TMZ-Segmente mit Untergrenzen in FL65 und FL75 erweitert. Diese Änderungen sind notwendig, da die IFR-Anflugverfahren zum Flughafen Memmingen bislang im Luftraum E außerhalb der alten TMZ starten.
Gleichzeitig wurden alle TMZ-Segmente an den FL 100 angebunden.

Kartenausschnitt EDJA: Nördlich und südlich der bisherigen TMZ-Segmente wurden Erweiterungen hinzugefügt. In roter Farbe wurden die IFR Anflugbereiche hinzugefügt. Abbildung und Textauszug aus: DAeC Meldepunkt 01/2021; im Übrigen eine empfehlenswerte Quelle für weitergehende Infos)

Neu in der ICAO-Karte: Kennzeichnung des Bereichs der IFR Endanflüge
Schon immer waren die Bereiche von IFR-Verfahren in der nähe von Regionalflughäfen eine Besonderheit, was den Mischflugverkehr im Luftraum E angeht. Hier kommen nicht selten die VFR- und IFR-Flugverkehre zusammen, die gegenseitig Rücksicht aufeinander nehmen müssen.

Dabei kommt der intensiven Luftraumbeobachtung und Flugplanung eine tragende Rolle zu. Um das Situationsbewusstsein für alle VFR-Luftraumnutzer zu verbessern, sind in der neuen Ausgabe der Karte die IFR-Endanflüge und die dazugehörigen Endanflugpunkte mit Höhenangabe (Final Approach Fix, FAF) eingezeichnet. Das gilt für alle zivilen Flughäfen mit Kontrollzone, die im Bereich der IFR-Verfahren ansonsten über keinen weiteren C oder D Luftraum verfügen, wie zum Beispiel Memmingen und Friedrichshafen.

Natürlich ist auch abseits der eingezeichneten Anflüge stets mit IFR-Verkehr zu rechnen, schließlich muss dieser die Endanflüge über verschiedene Routen erstmal erreichen. Im Bereich der Endanflüge gilt es – unabhängig davon, ob eingezeichnet oder nicht – die Ausweichregeln nach SERA.3210 (siehe unten) zu beachten. Neben allen Regelungen darf natürlich auch nicht das „Good Airmenship“ vergessen werden: Wer eine Gefahr sieht, weicht aus!

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SERA.3210 Ausweichregeln
4. Landung
Ein im Flug befindliches oder am Boden bzw. auf dem Wasser betriebenes Luftfahrzeug, hat einem Luftfahrzeug, das landet oder sich im Endteil des Landeanflugs befindet, auszuweichen.
i) Von mehreren einen Flugplatz oder einen Einsatzort gleichzeitig zur Landung anfliegenden Luftfahrzeugen hat das höher fliegende dem tiefer fliegenden Luftfahrzeug auszuweichen; jedoch darf das tiefer fliegende Luftfahrzeug ein anderes Luftfahrzeug, das sich im Endteil des Landeanflugs befindet, nicht unterschneiden oder überholen. Motorgetriebene Luftfahrzeuge, die schwerer als Luft sind, haben Segelflugzeugen in jedem Fall auszuweichen.
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Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt sich hierbei um eine selbst erfasste Zusammenstellung. Gültigkeit hat ausschließlich die offizielle Publikation in der aktuell gültigen ICAO-Karte . Die korrekte Einhaltung liegt in der Verantwortung des/der Luftfahrzeugführers/in. Es besteht somit kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.