PPL(A) Verlängerung

JAR-FCL 1.245 (c) (1) – Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten – Gültigkeit und Verlängerung

Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten sind 2 Jahre gültig. Die Zeit beginnt aber dem Ausstellungsdatum oder bei Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer mit dem Ablaufdatum der Gültigkeit.

(1) Damit die Klassenberechtigung verlängert wird, müssen innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit

  • 12 Flugstunden
  • 12 Starts und Landungen sowie
  • ein Übungsflug (Befähigungsüberprüfung) von mindestens 1 Flugstunde mit einem FI(A) oder CRI(A)

geflogen werden.

(2) Alternativ kann auch innerhalb  der letzten 3 Monate vor Ablauf der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer der entsprechenden Klasse abgelegt werden.


Sollte der/die Scheininhaber/in die zuvor angeführten Anforderungen nicht erfüllen, so greift

JAR-FCL 1.245 (f) (2) Abgelaufene Berechtigungen

Bei einer abgelaufenen Berechtigung ist eine praktische Prüfung abzulegen.

Doch auch dies ist machbar 😉

 


 

Es handelt sich hierbei um eine selbst erfasste Zusammenstellung. Gültigkeit hat ausschließlich die offizielle Publikation der zuständigen Behörde. Die korrekte Einhaltung ist in Verantwortung des/der Luftfahrzeugführer/in. Es besteht somit kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Bitte unbedingt bei Fragen oder Unklarheiten daher auf unsere Fluglehrer zugehen, damit der Sachverhalt geklärt werden kann.