LAPL(A) Aufrechterhaltung

FCL.140.A LAPL(A) — Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung

LAPL Pilot/innen müssen sich fortlaufend davon überzeugen, dass sie die Bedingung für die Ausübung ihrer Berechtigungen erfüllen.

In der Lizenz (LAPL-A) ist kein Ablaufdatum für die Berechtigung SEP (Single Engine Piston) vermerkt. Um jedoch fliegen zu dürfen, muss folgendes strikt eingehalten bzw. erfüllt sein:

  • Innerhalb der vergangenen 24 Monate müssen 12 Flugstunden sowie
  • 12 Starts und Landungen als PIC oder TMG Pilot und
  • eine Auffrischungsschulung von mindestens 1 Flugstunde mit einem Lehrberechtigten

absolviert werden. Der Nachweis hierfür ist über das Flugbuch zu führen. Bitte beachtet, dass die Grenzen hierfür stichtaggenau sind!

Stichtaggenau bedeutet, dass an dem Tag, an dem der Scheininhaber einen Flug als PIC durchführen möchte, im Flugbuch auf den Tag genau 24 Monate zurück betrachtet die oben genannten Bedingungen erfüllt sein müssen.

Ist dies nicht der Fall, dann hat der/die LAPL Pilot/in entweder

  • eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer abzulegen (Prüfer kann selbst gewählt werden) oder
  • die (fehlenden) weiteren Flugzeiten oder Starts und Landungen in Begleitung oder unter Aufsicht eines Lehrberechtigten zu absolvieren (spricht Flugauftrag!);
  • „Ohne“ Fluglehrer darf auf keinen Fall geflogen werden!!!

 

Es handelt sich hierbei um eine selbst erfasste Zusammenstellung. Gültigkeit hat ausschließlich die offizielle Publikation der zuständigen Behörde. Die korrekte Einhaltung ist in Verantwortung des/der Luftfahrzeugführer/in. Es besteht somit kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Bitte unbedingt bei Fragen oder Unklarheiten daher auf unsere Fluglehrer zugehen, damit der Sachverhalt geklärt werden kann.